Grundlohn ist ein Begriff aus dem deutschen Einkommensteuerrecht.

Zum Grundlohn zählen steuerlich

  • das monatliche Grundgehalt
  • geldwerte Vorteile (beispielsweise ein Dienstwagen)
  • Lohnzuschläge, die nicht nach § 3b EStG begünstigt sind
  • Beiträge an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, wenn sie nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind.

Alle anderen Vergütungsbestandteile wie zum Beispiel

  • 13. Gehalt
  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Überstundenvergütungen
  • Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

bleiben bei der Grundlohndefinition ausgeklammert.

Siehe auch:

  • Bedingungsloses Grundeinkommen
  • Einkommensteuerrecht (Deutschland)

Aufkommensneutrale Hebesätze Finanzverwaltung NRW

Grundsteuer Wiesloch

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